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Archiv für den Monat Juni 2016

König, Malte: Der Staat als Zuhälter: Die Abschaffung der reglementierten Prostitution in Deutschland, Frankreich und Italien im 20. Jahrhundert, Berlin/Boston 2016.

Bis ins 20. Jahrhundert gab es in Europa Bordelle, in denen Prostitution staatlich toleriert und kontrolliert wurde. Die Studie untersucht, welche Argumente und Faktoren in den Parlamenten Deutschlands, Frankreichs und Italiens den Ausschlag gaben, um dieses System abzuschaffen.

Historisch relevant ist eine Untersuchung dieser Gesetzesdebatten, da in ihnen ein Mentalitätswandel sichtbar wird. Neben hygienischen, moralischen und menschenrechtlichen standen sozial-, außen- und sicherheitspolitische Aspekte zur Diskussion. Nicht allein die Hierarchie zwischen den Geschlechtern wurde hinterfragt, sondern auch die innerhalb der Klassengesellschaft. Dass das Thema so delikat ist, erweist sich dabei als Vorteil; die parlamentarischen Debatten förderten Argumente und Denkweisen zutage, die sonst nicht ausgesprochen wurden, geschweige denn protokolliert.

Methodische Relevanz kommt der Studie zu, weil über den Sinn transnationaler und vergleichender Geschichtsschreibung zwar viel theoretisch reflektiert wurde, es aber an sachgerecht abgegrenzten, quellengestützten empirischen Studien weiterhin mangelt. König leistet dem Abhilfe, indem er demonstriert, wie weit der historische Vergleich tragen kann, wenn er konsequent durchgeführt wird.

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Abstrakt
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Das deutsche Strafrecht unterscheidet Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung. Unsere Untersuchungen zeigen, dass das soziale Objekt „Opfer von Menschenhandel“ trotz geschlechtsneutraler Gesetzgebung in popkulturellen Narrativen aber auch in Praktiken der Rechtsprechung stark vergeschlechtlicht ist. An die Zeuginnen bzw. Zeugen werden geschlechtlich codierte Erwartungen herangetragen. Dies ist nicht einfach in einem Sexismus der RichterInnen begründet, sondern ein struktureller Effekt der Logik von Rechtsprechung und institutioneller Pfadabhängigkeiten. So werden Standardnarrative zum weiblichen, unschuldigen Opfer sexueller Ausbeutung in der Prostitution zum Deutungshorizont in Gerichtsverfahren, an dem die realen Personen, die als Geschädigte aussagen, gemessen werden. Zur Arbeitsausbeutung fehlen dagegen verfestigte Narrative, und die Unterstützung von Betroffenen ist weit weniger institutionell verankert. Fälle von Arbeitsausbeutung werden deutlich seltener angeklagt, und die Betroffenen erscheinen vorrangig als ökonomische Subjekte und häufiger als Mitschuldige. In beiden Fällen resultiert dies in einem Verschwinden von Opfern: Im einen Fall aufgrund der Überdeterminierung, im anderen Fall aufgrund von Unterbestimmung.