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Archiv für den Monat Juli 2013

von Galen, Margarete ( 2004): Rechtsfragen der Prostitution : das Prostitutionsgesetz und seine Auswirkungen, München.

Inhaltsverzeichnis

Das neue ProstG anwenden – aber wie?

Das Entgelt für die Tätigkeit der Prostituierten kann nach dem neuen Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten jetzt zivilrechtlich wirksam vereinbart werden. Ferner wird durch Änderung des Strafgesetzbuches ein angemessenes Arbeitsumfeld für Prostituierte ermöglicht. Mit dem ProstG sind zahlreiche, verschiedene Rechtsgebiete betreffende Anwendungsfragen verbunden.

Die Neuerscheinung

    • behandelt umfassend und kompetent sämtliche mit dem Thema Prostitution zusammenhängenden Rechtsfragen wie z.B.: – zivil- und arbeitsrechtliche Aspekte des ProstG: u.a. Auswirkungen des Verzichts der Einstufung der Prostitution als sittenwidrig – sozialversicherungsrechtliche Gesichtspunkte: u.a. versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Fragen; Arbeitsförderungsrecht – strafrechtliche Aspekte: u.a. Folgen der Streichung des § 180a Abs. 1 Nr. 2 StGB a.F. – Auswirkungen des ProstG auf andere Rechtsgebiete: Wohnungseigentums- und Mietrecht; Gewerberecht; GaststättenG; Baurecht; Sperrbezirksfestlegung; Steuerrecht; Ausländerrecht
  • gibt einen Ausblick auf die rechtlichen Regelungen der Prostitution in Europa
  • enthält im Anhang den Text des ProstG mit Begründung.

 

 

Hunecke, Ina (2011): Das Prostitutions­gesetz und seine Umsetzung, Hamburg. (Buch) 

Prostituierte/Sexarbeiter(innen) waren und sind eine kaum organisierte Minderheit, deren Anliegen selten ernstgenommen und berücksichtigt werden und wurden. Daran hat auch das im Jahre 2002 in Kraft getretene ProstG nur auf den ersten Blick etwas geändert. Die Sexarbeit ist weiter umstritten und wird meist in einem Atemzug mit Menschen­handel, Zwangsprostitution und Kriminalität genannt. Dass es aber durchaus viele Sexarbeiter(innen) gibt, die sich diese Art der Erwerbs­tätigkeit selbst gewählt haben, wird dabei aus dem Blick verloren; dabei zielt das ProstG gerade auf diese Gruppe ab.

Für gesetzliche Änderungen im Bereich der Sexarbeit wird als Grund oft angeführt, dass eine Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in diesem Bereich erreicht werden soll. Tatsächlich werden die Änderungen aber zur Erreichung ganz anderer Ziele genutzt. Die Beleuchtung dieses Umstandes sowie die Frage wie und von wem das ProstG bis heute implementiert wurde, ist Gegenstand der Untersuchung.

Im historischen Teil zur Lebenswelt der Prostituierten und der mit ihnen in Zusammenhang stehenden Gesetzgebung ab 1865 wird deutlich, dass die Diskussionen und die dort angeführten Argumente der Gegenwart weitgehend mit denen des ausgehenden 19ten Jahrhunderts identisch sind.

Ein Gesetz ohne Implementierung ist nur beschriebenes Papier, daher werden die möglichen und tatsächlichen Implementationsakteure mit ihren Zielen, Vorstellungen und Projekten beleuchtet. Es wird auch hinterfragt, wie die Sexarbeiter(innen) zum ProstG stehen und ob bzw. wie sich das ProstG auf ihre Arbeit ausgewirkt hat. Darüber hinaus erfolgt eine exemplarische Darstellung verschiedener Veröffentlichungen aus neuerer Zeit zur Thematik der Sexarbeit.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass auch heutzutage viel über, aber selten mit den in der Sexarbeit Aktiven gesprochen wird und es sehr fraglich ist, ob sich die Ziele des ProstG mit den Bedürfnissen der Sexarbeiter(innen) decken.